Baustellenabfälle

Ob Neubau, Modernisierung, Sanierung oder Abbruch, all diese unterschiedlichen Baumaßnahmen haben eines gemein: Es fallen regelmäßig große Mengen an Bauabfällen an; zum Beispiel Bodenaushub, Bauschutt, Glas, Holz, Kunststoffreste wie Folien oder PVC-Rohre, Dämmstoffe, Kabel-/Metallreste und vieles andere mehr. Durch eine sinnvolle Planung im Vorfeld können viele dieser Baustellenabfälle einer Verwertung zugeführt werden. Auch lassen sich hierdurch oft auch Entsorgungskosten sparen.

Was ist zu tun?

Bei Durchführung von Baumaßnahmen – insbesondere beim Abbruch baulicher Anlagen – sind die unterschiedlichen Bauabfälle bereits vom Zeitpunkt ihrer Entstehung an sorgfältig zu trennen. Die getrennt erfassten Wertstoffe (z. B. Bodenaushub, Bauschutt, Holz, Metall, Kunststoff etc.) können dann als sortenreine Fraktionen problemlos verwertet werden. Ganz besonders ist darauf zu achten, dass die Bauabfälle nicht mit anfallende „gefährlichen Abfällen“ (z.B. verunreinigter Boden, Farben, Lacke, Rückstände aus der Vornutzung etc.) vermischt werden. Die gefährlichen Abfälle müssen in jedem Fall separat entsorgt werden.

Übrigens: Eine strikte Getrennthaltungsverpflichtung am Anfallort sieht auch die novellierte Gewerbeabfallverordnung (2017) vor. Sofern nicht verwertbar gelangen im Entsorgungszentrum „Alte Schanze“ die gemischten Baustellenabfälle in die mechanische Abfallaufbereitungsanlage der Pader Entsorgung GmbH & Co. KG, in der nach technischer Aufbereitung (Zerkleinerung/ Sortierung) heizwertreiche Ersatzbrennstoffe (EBS) für Kraftwerksbetriebe erzeugt werden.

Bei der Anlieferung ist Folgendes zu beachten:

  1. Die Baustellenabfälle dürfen nicht mit Bauschutt oder Bodenaushub vermischt sein.

  2. Auch die nachfolgenden Abfallstoffe dürfen nicht mit dem Baustellenabfällen vermengt angeliefert werden:
  • Grün- oder Bioabfälle
  • Asbestabfälle / Nachtspeicheröfen
  • Mineralwolle / mineralische Verbundstoffe Bitumenbahnen / Dachpappe
  • Glasabfälle bzw. scharfkantige Gegenstände (z.B. Flachglas, Glasbausteine, Keramikabfälle)
  • Brandschadensreste / Asche- und Schlackenreste
  • Gefährliche Abfälle (Farben, Lacke, Lösemittel, Batterien)
  • Bindemittel aus Ölunfällen
  • Teerhaltiger Aufbruch
  • Infektiöse Krankenhausabfälle
  • Elektro- und Elektronikaltgeräte

Diese Abfälle sind jeweils getrennt anzuliefern.

  1. Gefährliche Abfälle und Elektroaltgeräte werden nur in haushaltsüblichen Mengen entgegengenommen.
  2. Explosive oder selbstentzündliche Abfälle sind grundsätzlich von der Entsorgung ausgeschlossen.
  3. Die Baustellenabfälle dürfen flächig nicht größer als 2,50 m x 1,60 m und vom Volumen nicht größer als 2,50 m x 0,30 m x 0,20 m sein.
  4. Die Baustellenabfälle dürfen nicht durch Umwicklungen zur Beeinträchtigung der mechanischen Abfallaufbereitungsanlage der PEG führen: z.B. durch Seile, Bänder, Drahtseile, Umreifungsbänder, Rollenware etc.

 

Mehr dazu lesen Sie auch in unserem aktuellen Folder: Entsorgung von Bauabfällen