Entsorgung von Elektroaltgeräten

Elektroaltgeräte, wie z.B. Kühlschränke, Waschmaschinen, Computer, Displays, Fernseher, Nachtspeicheröfen, Drucker, Radios, Toaster oder Bohrmaschinen, werden seit 2006 über die Kommunen kostenlos erfasst. Nach dem Elektrogerätegesetz (ElektroG) dürfen Altgeräte nicht mehr mit über die Rest- oder Sperrmüllsammlung entsorgt werden. Dieses gilt auch für Kleingeräte wie Handys, Toaster, Haarfön, Rasierapparat, Kleinradio etc.

Die Verbraucher sind demnach per Gesetz verpflichtet, stromnetz- oder batteriebetriebene Altgeräte über die Kommunen oder über den Handel abzugeben.


Wie sieht die Umsetzung im Kreis Paderborn aus?

In allen Städten und Gemeinden des Kreises Paderborn besteht die Möglichkeit, ausgediente Elektrogroßgeräte von den Haushalten abholen zu lassen. Auch ist es möglich, bei den kommunal eingerichteten Sammelstellen Elektroaltgeräte (vornehmlich Haushaltskleingeräte) kostenlos abzugeben. Bitte erkundigen Sie sich über Ihren aktuellen Abfallkalender oder rufen Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde (z.B. Bürgerbüro) an.

Ebenso sind der Fachhandel und seit dem 01.07.2022 auch Supermärkte und Discounter in Ihrer Stadt/Gemeinde verpflichtet, Elektroaltgeräte kostenlos zurückzunehmen – egal ob sie dort gekauft wurden oder nicht.
Es gilt eine generelle Rücknahmepflicht ohne Neukauf für Kleingeräte (Kantenlänge bis zu 25 cm).

Im Entsorgungszentrum „Alte Schanze“ in Paderborn-Elsen ist die Abgabe von Elektroaltgeräten nach Maßgabe des ElektroG ebenfalls kostenlos. Auf dem Recyclinghof („PKW-Rampe“) werden aber nur Kühl- und Elektrogeräte in haushaltsüblichen Mengen von Privathaushalten und Kleingewerbebetrieben abgenommen.
Wichtig: Sofern möglich, bitte vor Abgabe die Batterien/ Akkus aus den Altgeräten herausnehmen und separat dem Fachpersonal übergeben.

Alles zusammengefasst finden Sie in unserem Folder Entsorgung von Elektroaltgeräten (PDF, 2017)

Hier die Antworten auf weitere Fragen:

Lesen Sie dazu auch unsere Pressemitteilung vom 30.11.2022: A.V.E. ruft zur korrekten Entsorgung von Elektroaltgeräten auf(PDF)
 
Ebenso enthält die nachfolgende Webseite wichtige Informationen und Tipps in Sachen „E-Schrott“-Entsorgung: E-PLan E

Übrigens:
Einige Elektro- und Elektronikgeräte werden nicht selten bereits entsorgt, obwohl sie noch voll funktionsfähig sind. Dem kann und sollte entgegengewirkt werden, indem eine Wiederverwendung von noch funktionsfähigen Elektro- und Elektronikgeräten ermöglicht wird, z.B. über Freunde/Bekannte, Nachbarschaft, karitative Einrichtungen oder Tausch- und Verschenkbörsen im Internet.
Behilflich hierbei könnte auch unser nachfolgender Link sein: Aktion: Zum Wegwerfen zu schade!