Corona-Schnell- oder Selbsttests gehören ausschließlich in den Restmüll
Ob an Schulen, in Verwaltung, Betrieben, im Handel oder im privaten Bereich – die Corona-Schnell- bzw. Selbsttests werden in den kommenden Wochen im Kreis Paderborn rasant steigen. Doch was ist eigentlich bei der Entsorgung zu beachten?
Das gesamte Corona-Schnell-/Selbsttest-Set (u.a. Röhrchen/Stäbchen, Testflüssigkeit/Teststreifen, Einmalhandschuhe sowie Verpackung) gehören nach Gebrauch in Säcken fest verschlossen in den Restmüll bzw. in die graue Tonne. Diese dürfen aus hygienischen Gründen auf keinen Fall über die Wertstofftonne, die blaue Tonne oder die grüne Biotonne entsorgt werden.
Das NRW-Umweltministerium in Düsseldorf hat dazu wie folgt Stellung bezogen: „Die Entsorgung von Abfällen von Antigen-Schnelltests kann in einem reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnis (z.B. dickwandiger Müllsack) und gemeinsam mit Abfällen aus den Haushalten erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass diese Abfälle direkt einer Siedlungsabfallverbrennungsanlage zugeführt werden.“
Die coronabedingten Abfälle im Kreis Paderborn werden über die Restmülltonne in der MVA Bielefeld ohne weiteres Infektionsrisiko verbrannt. Auch im Entsorgungszentrum „Alte Schanze“ in Paderborn-Elsen ist die Abgabe dieser Abfälle nur fest verschlossen in reißfesten Abfallsäcken möglich.
Entsorgung von Mund-/Nasenschutz-Masken und Einmalhandschuhen
Schutzmasken und Handschuhe zum Schutz vor dem Coronavirus sind in Haushalten mittlerweile völlig normale Gegenstände geworden. Doch wie entsorge ich diese?
Ganz einfach: Diese gehören allesamt in die graue Restmülltonne. Auf keinen Fall in die Wertstoff- oder Altpapiertonne. Auch dürfen Schutzmasken nicht in der Toilette hinuntergespült werden, was zu Verstopfungen in der Kanalisation führen würde.
Sonderregeln für Haushalte in Quarantäne
Zu der Frage, wie mit Abfällen umzugehen ist, die in privaten Haushalten infizierter Personen anfallen, hat das Bundesumweltministerium (BMU, Berlin) nachfolgende Verhaltenshinweise veröffentlicht.
Laut BMU gilt für private Haushalte, in denen infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle von COVID–19 in häuslicher Quarantäne leben, Folgendes:
• Neben Restmüll werden auch Verpackungsabfälle (Wertstofftonne), Altpapier und Biomüll über die
Restmülltonne entsorgt.
• Sämtliche Abfälle werden in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke gegeben. Einzelgegenstände wie
Taschentücher werden nicht lose in Abfalltonnen geworfen.
• Abfallsäcke werden durch Verknoten oder Zubinden verschlossen. Spitze und scharfe Gegenstände
werden in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen verpackt. Müllsäcke werden möglichst
sicher verstaut, so dass vermieden werden kann, dass zum Beispiel Tiere Müllsäcke aufreißen und mit
Abfall in Kontakt kommen oder dadurch Abfall verteilt wird.
• Glasabfälle und Pfandverpackungen sowie Elektro- und Elektronikabfälle, Batterien und Schadstoffe
werden nicht über den Hausmüll entsorgt, sondern nach Gesundung und Aufhebung der Quarantäne
wie gewohnt getrennt entsorgt.
Dem BMU zufolge orientieren sich die genannten Vorsichtsmaßnahmen an den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI).