Wer ein Haus aus den 60er, 70er oder 80er Jahren besitzt oder kauft, muss mit Asbest rechnen. In dieser Zeit wurde das krebserzeugende Mineral massenhaft verwendet. Erst Anfang der 90er Jahre wurde Asbest in Deutschland vollständig verboten. Weil es äußerst langlebig ist, steckt es bis heute in zahlreichen Dächern, Fassaden, Fußböden oder Isolierungen. Für Asbestabfälle (z.B. für hellgraue Welleternitplatten, Abb.) müssen besondere Anforderungen bei der Entsorgung eingehalten werden.
Erfahren Sie dazu mehr in den nachfolgenden PDF-Dateien:
- Was ist eigentlich Asbest?
- Wie gefährlich ist Asbest?
- Was ist bei der Demontage von Asbest unbedingt zu beachten?
- Wie müssen asbesthaltige Abfälle im Entsorgungszentrum „Alte Schanze“ angeliefert werden?
- Nachtspeicheröfen – asbesthaltig oder nicht?
- Annahme von Mineralfaserabfällen nur noch in speziellen gewebeverstärkt reißfesten Säcken
- Was kostet die Entsorgung von privaten Asbest- oder KMF-Abfällen bei der A.V.E.
Detaillierte Vollzugshilfen zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle gibt es nachfolgend in der Mitteilung der Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) sowie der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519: